Schlagwort: »double bind«
Medium/Form

Medien und Formen werden immer gleichzeitig reproduziert. Das Schema Medium/Form externalisiert die hochkomplexen internen Zustände der konditionierten Konditionierungen. „Es ‚objektiviert’ gewissermaßen die intern erbrachten Leistungen, indem es sich vorstellt, unter gegebenen Möglichkeiten die eine oder die andere zu wählen.“(1)
- Vgl. LUHMANN, Niklas. Das Erziehungssystem der Gesellschaft, Frankfurt/Main 2002, S. 89. [↩]
Oszillationsbereiter Unterricht
Halten wir uns noch einmal die Form von Unterricht vor Augen: Zum Prozessieren der Paradoxien gibt sich das System oszillationsbereit (“re-entry”, imaginärer Raum) und operiert mit der Unterscheidung besser/schlechter. Wir hatten festgehalten, dass durch dieses Setting Lehrer und Schüler von Situation zu Situation neu gefordert sind. Wir hielten ebenso fest, dass die latente Gefahr von Doublebind-Situationen mitläuft: Der Schüler erfüllt den geheimen Lehrplan und kommuniziert, was er als Erwartung der Lehrperson antizipiert. Beide wissen um dieses Dilemma, können es aber nicht thematisieren; „jeder freiwillige Akt gerät unter Simulationsverdacht“(1):
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- AHRENS, Sönke: Die paradoxale Grundstruktur des Sadomasochismus, in: Zeitschrift für Sexualforschung 19 (2006), S. 286. [↩]
Double bind. Oder: Paradoxe Kommunikation, No. 2.
Nachdem der Begriff des Doublebinds kurz vorgestellt worden ist, soll seine Problematik nun noch etwas näher beleuchtet werden. Die Forschergruppe um Gregory Bateson untersuchte Phänomene schizophrener Kommunikation und veröffentlichte ihr Konzept im Jahr 1956 mit dem Aufsatz “Toward a Theory of Schizophrenia”(1).
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- dt.: Vorstudien zu einer Theorie der Schizophrenie, in: BATESON, Gregory: Ökologie des Geistes. Anthropologische, psychologische, biologische und epistemologische Perspektiven, Frankfurt/Main 1981, S. 270 – 301 [↩]
Auf ein Wort: double bind
Eine neue “Auf ein Wort…”-Folge! Heute: double binds…
- Halte dich an Gebot/Verbot X!
- Halte dich an Gebot/Verbot Y!
- X widerspricht Y.
- Es darf weder X noch Y ignoriert werden.
- Die Erwähnung des Widerspruchs (als Beobachtungsebene 2. Ordnung) ist verboten.

